normale Schrift einschalten große Schrift einschalten sehr große Schrift einschalten
 

Übertritt

Der Regelübertritt erfolgt nach der 4. Jahrgangsstufe der Grundschule. Es besteht aber auch die Möglichkeit zum Übertritt nach der 5. Jahrgangsstufe.

Übertrittsregelungen nach der 4. Jahrgangsstufe der Grundschule

  • Alle Viertklässler erhalten ein Übertrittszeugnis mit Schullaufbahnempfehlung, die sich an dem Notendurchschnitt der Fächer Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht orientiert.

  • Bis zu einem Notendurchschnitt von 2,33 erhält der Schüler eine Schullaufbahnempfehlung für das Gymnasium. Für den Übertritt in das musische Gymnasium muss zusätzlich im Übertrittszeugnis die Note Musik als mindestens „gut“ ausgewiesen sein.

  • Bis zu einem Notendurchschnitt von 2,66 erhält der Schüler eine Schullaufbahnempfehlung für die Realschule und

  • Ab einem Notendurchschnitt von 3,00 eine Schullaufbahnempfehlung für die Mittelschule.

  • Wer die geforderten Notendurchschnitte für Realschule bzw. Gymnasium nicht erreicht, nimmt am Probeunterricht der aufnehmenden Schulart teil. Dieser ist bestanden mit den Noten 3 und 4 in Deutsch und Mathematik. Werden im Probeunterricht die Noten 4 und 4 erzielt, ist im Rahmen der eigenverantwortlichen Elternentscheidung, trotz nicht bestandenem Probeunterricht, die Aufnahme in der gewählten Schulart möglich.