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Einschulung

Welche Kinder werden angemeldet?

  • Alle Kinder, die am 30. Juni dieses Jahres sechs Jahre alt sind.
  • Alle schulpflichtigen Kinder, für die ein Gastschulantrag an eine andere Schule gestellt werden soll.
  • Kinder, die im Zeitraum vom 01. Juli bis 30. September sechs Jahre alt werden, können schulpflichtig werden. Diese Kinder durchlaufen das Anmelde- und Einschulungsverfahren aber ebenso, wie alle anderen Kinder. Die Erziehungsberechtigten entscheiden, ob ihr Kind bereits zum kommenden oder erst zum darauffolgenden Schuljahr eingeschult wird.
  • Auf Antrag der Eltern werden Kinder schulpflichtig, die bis zum 31. Dezember sechs Jahre alt werden, wenn auf Grund der körperlichen, sozialen und geistigen Entwicklung zu erwarten ist, dass das Kind mit Erfolg am Unterricht teilnehmen wird.
  • Die Schulpflicht muss in jedem Fall durch die Schule bestätigt werden.
  • Pflicht zur Schulanmeldung besteht auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten beabsichtigen, ihr Kind für ein Schuljahr von der Aufnahme in die Grundschule zurückstellen zu lassen.

 

Wann kann ein Kind zurückgestellt werden?

  • wenn auf Grund der körperlichen oder geistigen Entwicklung zu erwarten ist, dass es nicht mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann
  • Zurückstellung soll vor Aufnahme des Unterrichts verfügt werden, ist aber auch noch bis 30. November zulässig, wenn sich bis zu dieser Frist herausstellt, dass das Kind nicht mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann
  • sie ist nur einmal und nur dann zulässig, wenn kein Anlass besteht, die Überweisung in eine Förderschule zu beantragen. Vor der Entscheidung hat die Schule die Erziehungsberechtigten zu hören.
  • unbedingt notwendig ist aber eine angemessene Förderung, um in dem „Zurückstellungsjahr“ die Defizite aufzuholen (z.B. SVE, DFK, ...)
  • trotzdem muss das Kind das Schulaufnahmeverfahren wie alle anderen Kinder durchlaufen (Teilnahme am „Schnupperunterricht“, verpflichtende Schulanmeldung) – Eltern stellen dann schriftlich einen Antrag auf Zurückstellung (evtl. mit ärztlichem Attest) – darüber entscheidet dann die Schulleitung - die Eltern erhalten dann einen schriftlichen Zurückstellungsbescheid, den sie bei der Einschulung im nächsten Schuljahr vorlegen müssen


Ein Informationsabend für Eltern von Schulanfängern findet am 07.03.2022 um 19.00 Uhr online statt. Der Link wurde den betreffenden Eltern per Post zugesandt.

Aufgrund des Pandemiegeschehens findet die Schuleinschreibung postalisch statt. Die Unterlagen erhielten die betroffenen Familien bereits per Post. Bei Fragen können Sie sich jederzeit an die Schulleitung wenden.