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Unterrichtsausfall bei ungünstiger Witterung

Prackenbach,  November  2010

 

Sehr geehrte Eltern,

 

nach amtlichen Vorgaben sind wir angehalten, Regelungen bei Unterrichtsausfall infolge ungünstiger Witterungsverhältnisse zu treffen.

Ungünstige Witterungsbedingungen, insbesondere winterliche Straßenverhältnisse und Sturmtiefs können es im Einzelfall kurzfristig notwendig machen, zum Schutz der Schülerinnen und Schüler den Schulunterricht ausfallen zu lassen.

Entscheidungen über einen witterungsbedingten Unterrichtsausfall müssen unter Einbeziehung der betroffenen Personengruppen meist kurzfristig und zügig getroffen werden.

Gemeinsam mit Busunternehmen und Gemeinde haben wir folgende Regelung getroffen:

  • Schüler müssen an der Schulbushaltestelle bis 08.15 Uhr auf den Bus warten
  • Kommt der Bus bis dahin nicht, können sie wieder nach Hause gehen
  • Eltern sollen sich bei entsprechenden ungünstigen Witterungsverhältnissen jeweils durch aktuelle Meldungen im Radio und in anderen entsprechenden Medien informieren (z. B. „Unser Radio“, „Bayern I“ und Homepage des Landratsamtes Regen)
  • Bei solch ungünstigen Witterungsverhältnissen und dem damit verbundenen Unterrichtsausfall sollten die Eltern dann Sorge dafür tragen, dass ihr Kind zu Hause beaufsichtigt werden kann oder eine andere Anlaufadresse hat (z.B. Großeltern, Nachbarschaftshilfe.....)
  • Schüler, die trotz Unterrichtsausfall zur Schule kommen, werden an der Schule beaufsichtigt, bzw. unterrichtet und nach Wetterbesserung wieder nach Hause transportiert
  • Sollte einmal der Unterricht ausnahmsweise vorzeitig enden, wird Ihnen das, wenn möglich, rechtzeitig mitgeteilt. Kinder, für  die in dieser Zeit niemand zu Hause da ist,  werden bis zum vorgesehenen Unterrichtsende in der Schule betreut.